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Zusatzinfo
AGB Die folgenden Paragraphen regeln das Vetragsverhältnis zwischen Euch (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) und dem Veranstalter Osterlan e.V. (im Folgenden "Veranstalter" genannt)

§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Veranstalter der LAN-Party, im folgenden Veranstaltung genannt, sind das Osterlan TEAM (einzusehen unter dem Menupunkt Orgateam) und die Firma Osterlan e.V. Als rechtlicher und wirtschaftlicher Ansprechpartner fungiert die Firma Osterlan e.V.
b) Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen sowie weitere rechtliche Schritte vor.
c) Im Folgenden wird der Begriff "Teilnehmer" sowohl für weibliche als auch männliche Personen verwendet.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer hat das 18. Lebensjahr vollendet. Minderjährigen ist die Teilnahme untersagt.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer hat das Recht, sich bis maximal 4 Wochen vor der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzumelden und seinen Teilnahmebeitrag zurückzufordern. Die Abmeldung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
d) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Teilnehmer zeitgerecht zu informieren, welche Hardware des Weiteren zur Teilnahme nötig ist.
e) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
f) Den Anweisungen des Veranstalters sowie den vom Veranstalter mit der Vorbereitung und Durchführung beauftragten Personen bezüglich der Inbetriebnahme persönlicher Geräte ist unbedingt Folge zu leisten.
g) Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer das Einverständnis, den Veranstaltungs-Newsletter in unregelmäßigen Abständen an die bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse zugesendet zu bekommen.
h) Jeder Teilnehmer erkennt dieses Regelwerk sowie sonstige gesondert angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und hat durch seine Anmeldung deren Gültigkeit akzeptiert. Erweiterte Regelungen finden sich insbesondere in den allgemeinen Informationen, speziell zur jeweilig aktuellen Veranstaltung.
i) Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Zur Sicherung der Hardware des Teilnehmers, erklärt sich dieser mit der Überweisung des Teilnahmebetrages bereit, etwaigen Taschenkontrollen beim Verlassen der Veranstaltungsräume zuzustimmen. Kontrollen werden generell durchgeführt und bedürfen keinerlei Verdachtsmomenten.
j) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht im Zweifel nicht.

§3: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer unter Angabe von Gründen auszuschließen und den Teilnahmebeitrag einzubehalten.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu betreiben. Besonders hervorgehoben werden hier: Software-Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung, Beschädigung oder Zerstörung fremder Datenanlagen und sonstiger Geräte. Des Weiteren verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die in der BRD verbotenen Spiele nicht zu spielen oder sonst irgendwie zugänglich zu machen. Dazu zählen insbesondere die US-Versionen von "Return to Castle Wolfenstein" und der Half-Life-Modifikation "DOD".
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs (End User License Agreement) und anderen Lizenzvereinbarungen sowie den Austausch von Daten über das Netzwerk (Filesharing, etc.). Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. Es gilt während der Veranstaltung kein allgemeines Alkoholverbot. Bei exzessivem Alkoholgenuss eines oder mehrerer Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, den oder die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und den Teilnahmebetrag einzubehalten.
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern etc. ist untersagt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks und der Stromversorgung. Die Inbetriebnahme von Geräten mit hohem Stromverbrauch (z.B. Wasserkocher, Toaster, Mikrowelle, etc.) ist untersagt.
g) Verstößt ein Teilnehmer gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Regeln oder verhält er sich anderweitig gesetzeswidrig, behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte in angemessener Art vor.
h) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter erklärt sich bereit, den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten nach seinen Möglichkeiten zu überwachen. Für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum des Teilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
i) Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes, Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluß, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag. Durchgehende Betriebsbereitschaft wird nicht garantiert.
j) Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder Übernachtung vor Ort oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
k) Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Zeitspannen oder sonstiger Erschöpfungserscheinungen entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
l) Epileptikern oder Personen, die zu epilepsieartigen Anfällen neigen, wird aus medizinischen Gründen von einer Teilnahme ausdrücklich abgeraten.

§4: Turniere und Preisvergabe
a) Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes verschiedenartige Turnier gesondert geregelt.
c) Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen und etwaigen Müll in die vom Veranstalter bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.
b) Jeder Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden jeglicher Art an Materialien des Veranstalters sowie dem Veranstaltungsgebäude, soweit er diese zumindest leicht fahrlässig verursacht hat.
c) Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden an Körper und Eigentum der Teilnehmer nur, soweit er diese grob fahrlässig verursacht hat.
d) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und nicht zumindest aus seiner groben Fahrlässigkeit resultiert, nicht belangt werden.
e) Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass jegliches während der Veranstaltung angefertigte Bild- und Ton- Material, zu Werbe- und Ausstellungs- Zwecken verwendet werden darf.

§6: Bestimmungen zum Datenschutz
a) Der Veranstalter verpflichtet sich, nur so viele persönliche Daten der Teilnehmer zu erheben und zu speichern, wie zur Abwicklung der Veranstaltung nötig ist. Die Angabe zusätzlicher Daten ist freiwillig und kann von Seiten des Teilnehmers jederzeit widerrufen werden.
b) Mit der Turnierteilnahme an LIGA spezifischen Turnieren erklärt sich der Teilnehmer bereit, das folgende Daten, zur Auswertung, an die LIGA Leitung übermittelt werden: Name, Vorname, CLAN, Emailadresse. Dies dient insbesonders dazu, um im Nachhinein Punkteansprüche geltend machen zu können.
c) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nur für die jeweilige Veranstaltungs-Art zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten an gewerbliche oder private Dritte kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Teilnehmers erfolgen.

§7: Salvatorische Klausel
a) Ist eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Satzung Osterlan PC-Club e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Osterlan PC Club e.V. ist am 25.03.2006 gegründet worden und führt nach Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Heilbronn die Bezeichnung "Osterlan PC Club e.V. ". Sitz des Vereins ist Flein
§ 2 Zweck
Der Osterlan PC Club e.V., bezweckt die Förderung des Einsatzes von PC für das tägliche Leben sowie dem Gedankenaustausch aller Benutzer. Die Ziele des Osterlan PC Club e.V. sind ausschließlich ideeller und insbesondere gemeinnütziger Natur.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Osterlan PC Club e.V. kann von jeder Person, gleich welcher Staatsangehörigkeit schriftlich (bei Minderjährigen durch den Gesetzlichen Vertreter) beim Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet, ohne dass dem ausscheidenden Mitglied Ansprüche an dem Vereinsvermögen zustehen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes durch den Verein. Ausschlussgründe sind:
1. Verletzung der Beitragspflicht durch Zahlungsrückstand eines Jahresbeitrags, trotz Vorausgegangener Mahnungen oder
2. Schädigung des Ansehens des Osterlan PC Club e.V. in gröblicher Weise bzw. wegen Zufügung materieller Schäden oder grober Schädigung anderer Mitglieder des Vereins.
§ 4.a Kündigung durch Mitglied
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
§ 5 Beitrag und Geschäftsjahr
Die Mitgliedschaft in der Osterlan PC Club e.V. ist beitragspflichtig. Der Beitrag wird durch den Vorstand festgelegt. Beitrag muss bis spätestens bis zum 31.01. eines Jahres bezahlt werden. Der Vorstand kann einzelnen Mitgliedern im Interesse des Vereins den Beitrag reduzieren bzw. erlassen. Das Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem,
erstem Vorsitzendem
zweitem Vorsitzendem
drittem Vorsitzendem
Schriftführer
Diese werden in der Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Auf Antrag muss die Wahl zum Vorstand geheim erfolgen. Vorstand im Sinne § 26 BGB sind, der erster Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der dritte Vorsitzende. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind Vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit zweier seiner Mitglieder.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich bis zum Ablauf des Monats April statt. Sie ist das oberste Vereinsorgan und entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Satzungsänderungen mit 3/4 Mehrheit. Die Mitglieder werden durch den 1. oder 2. Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen eingeladen. Ordnungsgemäß einberufene Versammlungen sind ohne Rücksicht auf Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bis zum Beginn der Versammlung können weitere Tagesordnungspunkte auf Antrag von Mitgliedern aufgenommen werden, allerdings keine mit satzungsändernden Charakter.
§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Auf Antrag der Vorstandschaft oder aber 10 % der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
§ 9 Beurkundung und Beschlüsse
Von jeder Mitgliederversammlung und von jeder Vorstandssitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das von einem der Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§ 10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins ist nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung möglich und bedarf einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder. Begünstigter, nach Auflösung des Vereins, sind die Kindergärten der Gemeinde Flein
Hinweis Mit der Anmeldung zur Osterlan ist der Teilnehmer verpflichtet innerhalb 2 Wochen den Betrag von 30 Euro auf das Konto, welches ihr unten seht, zur überweisen.

Name: Osterlan-PcClub e.V.
Kto.-Nr.: 46076000
BLZ: 620 62 643
Verwendungszweck: Nickname und Sitzplatz
Bank: Volksbank Flein-Talheim eG
IBAN DE18620626430046076000
BIC GENODES1VFT

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